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Gerecke/Staatz GbR

Media-Service seit 1986

Mühlenstr. 66
13187 Berlin

Telefon: +49 30 456 15 19                  FAX: +49 30 455 76 90

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Internet: www.gsmedien.de

Ust.-Ident-Nr.  DE136348653

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Frank Gerecke und Roland Staatz

Technische Leitung Programmierung- Visualisierung - Design - Datenbankentwicklungen -
Frank Gerecke, Studium Nachrichtentechnik an der FHdDBP, Betriebswirtschaft TU Berlin

Technische Leitung Verkauf - Programmierung - PrintDesign
Roland Staatz, Studium Informatik an der TU Berlin

Bürozeiten: Mo, Mi., Do., Fr.: 09.00-16.00 Uhr
  Di.: 09.00-12.00 Uhr
   
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderslautendes vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen der GSMEDIEN Gerecke/Staatz GbR (im folgenden GSMEDIEN) und Werbungtreibenden zu Grunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Werbungtreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

1) Die GSMEDIEN verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftseinblicke mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

2) Die GSMEDIEN arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgabe des Werbungtreibenden die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungtreibenden insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter in jeder möglichen Form zu vertreten.

3) Bei Auftragsdurchführung ist die GSMEDIEN verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die GSMEDIEN überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der GSMEDIEN, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der GSMEDIEN im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die GSMEDIEN die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die GSMEDIEN abgewickelt, berechnet sie 15 % des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die GSMEDIEN gegenüber dem Werbedurchführenden keinerlei Haftung. Die GSMEDIEN tritt lediglich als Mittlerin auf.

4) Wird die GSMEDIEN mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegte Preisliste der GSMEDIEN. Die GSMEDIEN kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.

5) Wird das Agenturhonorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von der GSMEDIEN erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die GSMEDIEN ihren Aufwand entsprechend der in ihrer Preisliste ausgewiesenen Beraterhonorare.

6) Der Werbungtreibende verpflichtet sich, die GSMEDIEN rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen fristgerecht zu liefern. Der Werbungtreibende stellt sicher, der GSMEDIEN nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

7) Sofern die Honorierung der GSMEDIEN nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der GSMEDIEN Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbevorbereitung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbetext enthalten. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand. Die GSMEDIEN ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Kommt eine von der GSMEDIEN ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden genehmigte Konzeption aus Gründen, die die GSMEDIEN nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der GSMEDIEN davon unberührt. Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand der GSMEDIEN wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten bzw. bei Berechnung durch die GSMEDIEN an den Werbungtreibenden abzüglich sämtlicher Rabatte und Provisionen plus "Service-fee" getragen.

8) Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Werbungtreibenden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume). Im Zuge der Auftragsabwicklung hergestellte Daten, Vorlagen, Zeichnungen, Filme, Druckplatten und Klischees bleiben Eigentum der GSMEDIEN, auch wenn sie dem Werbungtreibenden gesondert in Rechnung gestellt werden.

9) Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der GSMEDIEN nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

10) Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von der GSMEDIEN im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

11) Die GSMEDIEN haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die GSMEDIEN ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Werbungtreibenden ab. Die GSMEDIEN selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von der GSMEDIEN mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die GSMEDIEN lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch den Werbungtreibenden ist die GSMEDIEN von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der GSMEDIEN. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die GSMEDIEN nicht verpflichtet jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

12) Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der GSMEDIEN. Die GSMEDIEN ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.

13) Die GSMEDIEN Werbung liefert mit der Rechnung nur auf Grund gesonderter Vereinbarung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht beschafft werden so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des jeweiligen Werbeträgers über die Veröffentlichung dieser Anzeige. Für Hörfunk- oder Fernsehspots liefert die GSMEDIEN mit der Rechnung auf Wunsch eine Sendebestätigung des Senders.

14) Das Agenturhonorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die GSMEDIEN an den Werbungtreibenden rein netto fällig. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Berlin im Oktober 2004

 

Haftungsausschluss

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